Informationen zu Photovoltaik- und Speicherförderungen in Österreich sehen Sie hier: https://www.pvaustria.at/forderungen/
Informationen zur Förderung von E-Mobilität und Ladestationen in Österreich sehen Sie hier.
Die Klima- und Energiefonds-Förderung 2019 wurde am 1. März 2019 gestartet.
Förderbudget: 4,3 Millionen Euro
Förderstart: 22. Juni 2020
Förderende: Ende März 2021 (bzw. so lange das Budget reicht)
Die ersten 5 kWp einer PV-Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert. Gefördert wird mit:
Mit dieser Aktion werden im Bundesland Salzburg errichtete, effiziente Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung gefördert. Ein Zuschuss ist möglich ab 1 kWp bis 15 kWp. Die Förderung beträgt € 600,- pro kWp. Es wird empfohlen, dass die Anlagen auf einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 80 % ausgelegt werden. Gefördert werden maximal 0,3 kWp pro 1.000 kWh Stromverbrauch bzw. 15 kWp. Bei Anlagen größer 3 kWp ist der Eigenverbrauch über Stromrechnungen nachzuweisen.
Ebenfalls werden 2-achsig nachgeführte Photovoltaikanlagen in Freiaufstellung bis zu einer Größe von max. 2 kWp gefördert. Die Förderung beträgt € 900,- pro kWp, das sind maximal € 1.800,- für eine Anlage.
Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen (Elektrotechniker) fach- und normgerecht installiert werden.
Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Vorliegen der schriftlichen „vorläufigen Förderinformation“ von der Förderstelle des Landes Salzburg begonnen werden.
Die Förderung kann in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses gewährt werden.
Es besteht keine Beschränkung der Größe der PV-Speicheranlage, gefördert wird allerdings nur bis zu einer Größe von 6 kWh Brutto-Speichergröße. Der Fördersatz liegt bei 600 Euro/kWh, max. 40 % der gesamten Investitionskosten.
Spezielle Förderbestimmungen sehen Sie hier: www.pvaustria.at
Privatpersonen werden gefördert mit:
Es werden nur Fahrzeuge gefördert, dessen Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) max. 50.000 beträgt und die vollelektrische Reichweite mindestens 50 km beträgt.
Neben den Investitionsförderungen haben Elektroauto-Besitzer auch etliche steuerliche Vorteile:
Elektrofahrzeuge sind sowohl von der NoVA als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Hybrid-Fahrzeuge sind nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig. Für die Privatnutzung von vollelektrischen Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug weg.